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Hase Aktion: Alt gegen Neu
KfW-Förderbank akzeptiert wieder Kaminöfen in Neubauten
Die bundeseigene KfW-Förderbank hat ihr generelles Verbot für Kaminöfen teilweise aufgehoben. In den Kreditprogrammen 297 und 298 („Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“) ist der Einbau von Einzelraumfeuerstätten nun wieder erlaubt. Dies betrifft vor allem handbeschickte Kaminöfen, die nicht in den Heizkreislauf des Gebäudes eingebunden sind.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier:
KfW-Förderbank akzeptiert wieder Kaminöfen im Neubau | Ofenzukunft.de
Holzbefeuerte Kaminöfen haben Zukunft.
Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. informiert
in seiner jüngsten Pressemeldung: Kein Verbot für Einzelraumfeuerstaetten ab 2024.